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Abendschule

Das typische Kennzeichen einer Abendschule ist, dass der Unterricht abends stattfindet. Ergänzt wird er häufig durch Unterrichtsstunden am Wochenende. Abendschulen bestehen in erster Linie als Abendrealschulen und Abendgymnasien, während Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses in der Regel durch die Volkshochschule angeboten werden.

Zu den Zugangsvoraussetzungen für eine Abendschule gehört in der Regel eine bestehende Berufstätigkeit. Zudem muss für den Besuch der Abendrealschule ein Hauptschulabschluss erworben worden sein und für den Besuch des Abendgymansiums ist der erfolgreiche Abschluss der Realschule oder eine auf andere Weise (in den meisten Bundesländern erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse eines Gymansiums) erworbene Fachoberschulreife erforderlich. Arbeitslosigkeit kann der Berufstätigkeit gleichgestellt werden, so dass auch arbeitslose Bewerber die Möglichkeit haben, einen weiterführenden Schulabschluss an einer Abendschule zu erwerben.

Insbesondere für diesen Personenkreis haben einige Abendschulen Tagesklassen eingeführt. Allerdings geht der Anspruch auf Arbeitslosengeld möglicherweise verloren, sofern die Schule nicht zusichert, bei Aufnahme einer Arbeit in eine Abendklasse wechseln zu können. Ist die Abendschule in staatlicher Trägerschaft, so ist ihr Besuch in der Regel kostenfrei. Private Anbieter erheben Gebühren. Die an einer Abendschule erworbenen Abschlüsse sind denen anderer Schulen gleichgestellt.
 
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