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Ausbildung

Als Ausbildung wird die dreijährige Tätigkeit eines Auszubildenden bezeichnet, die er zum Teil im ausbildenden Betrieb und zum Teil in der Berufsschule absolviert.

Während im Betrieb die praktischen Fertigkeiten durch die unmittelbare Einweisung in den jeweiligen Beruf vermittelt werden, erwirbt der/die Auszubildende in der Berufsschule die theoretischen Kenntnisse. Diese Form der Vermittlung von Fähigkeiten hat sich aus der Lehre entwickelt. Umgangssprachlich nennt man auch die Ausbildung noch Lehre. Früher war es üblich, Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Ausbildung als Angestellte zu übernehmen; in Zeiten schwacher Konjunktur nahm diese Praxis in den Betrieben ab, weil die Auszubildenden günstigere Arbeitskräfte sind als die fest Angestellten.

Durch eine Begriffserweiterung wird inzwischen auch ein Hochschulstudium als Ausbildung bezeichnet, während die klassische Form zur besseren Unterscheidung Berufsausbildung heißt. Sie unterliegt dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Einige Ausbildungsberufe verlangen vom Auszubildenden ein abgeschlossenes Abitur oder andere Zusatzqualifikationen. Grundsätzlich ist ein Hauptschulabschluss die mindeste Qualifikation für eine Ausbildung. Bestimmte Ausbildungswege sind auch mit einem Fachhochschulstudium verbunden. Ein Ausbildungsabschluss kann inzwischen auch durch einen Fernstudiengang erlangt werden.

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