Home arrow Glossar arrow Bildungskredit
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ähnlich den Leistungen nach Bafög ein Darlehen, welches Schüler/innen und Studierenden nach entsprechendem Antrag gewährt werden kann.
 
Der Bildungskredit ist unabhängig vom elterlichen Verdienst und Vermögen wie auch vom Einkommen des Antragstellers. Er versteht sich als Kredit für all jene, die auf dem freien Kapitalmarkt aufgrund fehlender Sicherheiten kein oder ein hoch verzinstes Darlehen bekämen. Im Vordergrund steht die Idee, durch finanzielle Unterstützung den Studienabschluss zu beschleunigen und dabei die Qualität des Studiums beizubehalten.
 
Voraussetzung für einen Bildungskredit für Studierende ist, dass man entweder vorgeschriebene Zwischenprüfungen erfolgreich abgelegt hat und/oder bereits über einen Studienabschluss verfügt und man nun ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium in Vollzeit aufnimmt. Prinzipiell kann der Bildungskredit bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres und/oder bis Ende des zwölften Hochschulesemesters bezogen werden. Der Antrag auf einen Bildungskredit wird an das Bundesverwaltungsamt gerichtet.
 
Im Falle einer Bewilligung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Antragsteller ein Angebot schicken. Bei Annahme ist eine maximale Förderhöhe von 7200 Euro möglich. Bei günstiger Verzinsung muss diese Summe dann nach Beendigung des Studiums an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückbezahlt werden, wobei die angefallenen Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn gestundet werden. In der Regel beginnt die Rückzahlung vier Jahre nach Auszahlung der ersten Kreditrate. Dabei beträgt die monatliche Tilgungsrate 120 Euro im Monat.
 
Weitere Informationen über das Fernstudium und den Bildungskredit erhalten Sie hier: