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Fachabitur

Der Begriff "Fachabitur" ist umgangssprachlicher Natur und nicht eindeutig. Zumeist wird er als Synonym für die Fachhochschulreife verwendet. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. Zu beachten ist jedoch, dass viele Fachhochschulen zusätzlich zu dieser schulischen Reife Praktika verlangen.

 

Erworben wird die Fachhochschulreife oder das Fachabitur auf unterschiedliche Weise, die vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. In einigen Bundesländern reicht die Versetzung von der zwölften in die dreizehnte Jahrgangsstufe aus, um die Fachhochschuleife oder das Fachabitur zu erwerben. Der Schüler kann sich in diesen Fällen auf Wunsch ein gesondertes Zeugnis über das Fachabitur ausstellen lassen, in welchem der errechnete Notendurchschnitt aufgefüht ist. Das Versetzungszeugnis alleine reicht als Nachweis nicht aus, da in ihm keine Durchschnittsnote aufgeführt wird. In anderen Bundesländern wird die Fachhochschulreife oder das Fachabitur nicht automatisch mit der Versetzung in die dreizehnte Jahrgangsstufe vergeben, sondern erst durch die Ablegung einer zusätzlichen Prüfung erreicht.

Für wenige Bundesländer gilt, dass der Begriff "Fachabitur" umgangsprachlich auch für ein vollwertiges Abitur verwendet wird, falls dieses auf einem sogenannten Fachgymnasium erworben wurde. Insbesondere in Schleswig-Holstein bieten Wirtschaftsgymnasien, sozialwirtschafliche Gymnasien und technsiche Gymnasien die Möglichkeit, im Anschluss an den Realschulbesuch oder auf dem Zweiten Bildungsweg das Abitur zu erwerben. Dieses wird oft als Fachabitur bezeichnet, obgleich es sich hierbei um die vollwertige Hochschulreife handelt.
 
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