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Abendgymnasium

An einem Abendgymnasium können Erwachsene, ob berufstätig oder nicht, ihren Schulabschluss nachholen. Man kann die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, an einem Abendgymnasium erlangen. Die Zeit in der der Unterricht stattfindet kann variieren, so bieten manche Abendgymnasien Unterricht an einigen Tagen in der Woche an oder auch an allen fünf Werktagen. Trotz des Namens Abendgymnasium, muss die Unterrichtszeit nicht zwangsläufig abends sein, sondern kann auch auf den Nachmittag oder den Vormittag gelegt werden.
 
 
Auch viele namhafte Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder, Ex-VW-Manager Peter Hartz und der CSU-Vorsitzende Erwin Huber, haben ihren Schulabschluss an Abendgymnasien erlangt. Um an einem Abendgymnasium den Schulabschluss nachholen zu dürfen muss man mindestens 19 Jahre alt sein. Außerdem muss man seine Berufsausbildung abgeschlossen haben, oder mindestens eine dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. Zusätzlich muss man in einigen Bundesländern einen Schulabschluss haben, während in anderen Bundesländern die Erfüllung der Schulpflicht ausreicht, um an einem Abendgymnasium aufgenommen zu werden. Es gibt sowohl kostenfreie Abendgymnasien, die vom Staat betrieben werden, als auch privatisierte Abendgymnasien, für die man einen monatlichen Beitrag zahlen muss.
Vor Allem in Baden-Württemberg und Bayern gibt es überwiegend privatisierte Abendgymnasien. Die gesamte Unterrichtsdauer beträgt für Personen mit einem Realschulabschluss zwischen fünf bis sieben Semestern, während Personen die nur einen Hauptschulabschluss vorzuweisen haben, mit bis zu acht Semestern rechnen müssen. Das erste Abendgymnasium in Deutschland wurde am 9. September 1927 gegründet. In den Sechziger Jahren kamen Abendgymnasien in Deutschland regelrecht in Mode und es wurden sehr viele weitere gegründet.