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| BAföG |
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Als BAföG wird umgangssprachlich zumeist die Leistung bezeichnet, die aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um eine Zahlung primär an Studierende, denen mittels dieser staatlicher Hilfe die Aufnahme eines Studiums ermöglicht wird.
Der Anspruch auf BAföG - Leistungen setzt voraus, dass eine anderweitige Finanzierung des Studiums nicht gegeben ist. Geprüft wird hierzu das eigene Einkommen sowie das Einkommen unterhaltspflichtiger Personen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und der Studierende sich über einen längeren Zeitraum alleine finanziert hat, besteht Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung. In diesen Sonderfällen wird das Einkommen der Eltern weder überprüft noch angerechnet. Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Zusätzlich zur Grundversorgung besteht Anspruch auf einen Zuschlag zur Miete, sofern eine eigene Wohnung erforderlich ist.
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