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Fachwirt

Der Fachwirt definiert sich über eine kaufmännische Aus- bzw. Weiterbildung mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund. Dies unterschiedet ihn beispielsweise von der reinen kaufmännischen Ausbildung und von den schwerpunktemässig betriebwirtschaftlich orientierten Betriebswirten.

Eine Ausbildung zum Fachwirt erfolgt immer bezogen auf einen bestimmten Wirtschaftszweig (zum Beispiel Versicherungsfachwirt oder Verlagsfachwirt). Bei der Ausbildung zum Fachbwirt handelt es sich um eine fortgesetzte Ausbildung basierend auf einer möglichst kaufmännischen Ausbildung inklusive nachgewiesener Berufspraxis. Sie kann gleichgesetzt werden mit der Fortbildung und Prüfung zum Meister im handwerklichen Bereich. Es gelten hierbei die Richtlinien des BBiG (Berifsbildungsgesetzes). Die Inhalte der Ausbildung umfassen fachbezogene und betriebswirtschaftliche Themenstellungen, ein hoher Bezug zur Berufspraxis ist hierbei einer der Schwerpunkte.

Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen und kann zwischen 6 und 24 Monaten in Voll- oder Teilzeit liegen. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. Handwerkskammer ist für die Durchführung der Abschlussprüfung zuständig. Die Ausbildung zum Fachwirt kann gleichzeitig als Voraussetzung für die Weiterbildung zum Betriebswirt genutzt werden.

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