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Meister-BAföG

Beim sogenannten Meister-BAföG (eigtl. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) handelt es sich um ein Bundesgesetz, das die finanzielle Unterstützung des Staates für die berufliche Aufstiegsfortbildung sichert. Diese soll die Gründung selbständiger Existenzen erleichtern.

Das Gesetz selbst trat am 1. 1. 1996 in Kraft, die letzte Änderung am 1. 4. 2005. Die umgangssprachliche Bezeichnung führt leicht zu Missverständnissen, denn das BAföG, Bundesausbildungsförderungsgesetz, regelt die finanzielle Unterstützung von Studenten, während im AFBG ausschließlich die Förderung von Handwerkern und anderen Fachkräften festgelegt ist. Es wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen gefördert, auch in den Bereichen Gesundheit und Pflege.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, also etwa in Vollzeit, Teilzeit, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Es gibt keine Altersgrenze. Wer das Fördermittel beantragt, darf noch nicht über eine dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen. Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

 

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