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Glossar
ZFU | ZFU |
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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgekürzt ZFU, ist der Verwalter des Fernunterrichtsschutzgesetz. Diese zuständige Behörde in Köln überprüft Fernlehrgänge in Deutschland und entscheidet außerdem über die nötigen Zulassungen. Regelmäßige Kontrollen, ob alle Voraussetzungen der Zulassung noch gewährleistet sind, finden alle 3 Jahre statt. Lehrgänge, die nicht zulassungspflichtig sind, werden in der Zentralstelle ebenfalls registriert. Solche Lehrgänge sind beispielsweise so genannte Hobby-Lehrgänge. Sie werden, trotz nicht nötiger Zulassung, ebenfalls regelmäßig kontrolliert und in eine separate Liste eingetragen. Somit ist eine aktuelle Liste aller Fernlehrgänge stets vorhanden, über die, die ZFU gerne informiert. Die ZFU ist außerdem für weitere Bereiche des Fernunterrichtswesens verantwortlich.
Weitere Informationen über das Fernstudium erhalten Sie hier:
IWW - Institut an der FernUni in Hagen - Hier kostenloses Infomaterial anfordern! APOLLON - Direkt kostenlos Infomaterial anfordern
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