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ZFU

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgekürzt ZFU, ist der Verwalter des Fernunterrichtsschutzgesetz. Diese zuständige Behörde in Köln überprüft Fernlehrgänge in Deutschland und entscheidet außerdem über die nötigen Zulassungen.

Regelmäßige Kontrollen, ob alle Voraussetzungen der Zulassung noch gewährleistet sind, finden alle 3 Jahre statt. Lehrgänge, die nicht zulassungspflichtig sind, werden in der Zentralstelle ebenfalls registriert. Solche Lehrgänge sind beispielsweise so genannte Hobby-Lehrgänge. Sie werden, trotz nicht nötiger Zulassung, ebenfalls regelmäßig kontrolliert und in eine separate Liste eingetragen. Somit ist eine aktuelle Liste aller Fernlehrgänge stets vorhanden, über die, die ZFU gerne informiert. Die ZFU ist außerdem für weitere Bereiche des Fernunterrichtswesens verantwortlich.

Sie berät andere Länder bei Problemen oder Fragen, beobachtet und fördert den Fernunterricht in Deutschland und erteilt Auskünfte, wie beispielsweise die Informationen über aktuelle Fernlehrgänge. Auch Fernlehrinstitute werden von der ZFU in organisatorischen und pädagogischen Fragen beraten. Bei Fragen jeglicher Art, das Fernunterrichtsschutzgesetz betreffend, kann man sich ebenfalls an die ZFU wenden. Kontaktaufnahme kann telefonisch und ebenfalls im Internet über http://www.zfu.de/ erfolgen.

 

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