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Zulassung
Unter Zulassung versteht man im Allgemeinen die offizielle Bestätigung der Qualifikation für eine bestimmte Sache.
In Hinblick auf Fernlehrgänge bedeutet dies die Auszeichnung mit dem Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, der sogenannten ZVU.
 
Diese Stelle prüft seit 1977 in Deutschland alle Fernlehrgänge auf ihre inhaltliche und methodische Qualität. Dabei geht es auch um die Erreichbarkeit des angestrebten Ziels des jeweiligen Lehrgangs, die Aktualität des vermittelten Wissens, den Praxisbezug und die Übereinstimmung der Kurs-Inhalte mit den Leitlinien der Kultusministerien. Auch die persönliche Betreuung der Kursteilnehmer durch ihren Leiter wird bewertet.
 
Wenn ein Kurs diese Prüfung bestanden hat, erhält er den ZFU-Siegel und eine Zulassungsnummer, an der er somit im Sinne eines Qualitätsmerkmals als anerkannter Kurs zu erkennen ist. Eine Zulassung kann durchaus befristet, gebunden an bestimmte Auflagen oder unter Vorbehalt erteilt werden. In dieser Art bewertet und zugelassen werden müssen Kurse nur dann nicht, wenn sie ausschließlich der reinen Unterhaltung dienen und kein höheres Ziel anstreben.
 

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