Zum Hauptinhalt springen

Fernkurs Technischer Betriebswirt

Karrierechance Technischer Betriebswirt: Durchstarten als Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft

Wer bereits in der Industrie- oder Handwerkbranche Fuß gefasst hat und sich nun weiterbilden möchte, ist mit dem Fernkurs Geprüfter Technischer Betriebswirt bestens beraten. Diese zusätzliche Qualifikation bietet die ideale Möglichkeit, im Betrieb die Karriereleiter hinaufzuklettern und als Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft zu fungieren. Nach erfolgreichen bestehen des Fernlehrgangs kann zusätzlich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert werden.

Voraussetzung und Vorerfahrung

Damit das technische Wissen mit dem neuerworbenen betriebswirtschaftlichen Verständnis kombiniert werden kann, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Das Fernstudium Geprüfter Technischer Betriebswirt bereitet Interessierte auf die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. In rund 18 Monaten werden die wichtigsten Themen in 65 Studienheften behandelt und das Erlernte mit Hilfe von drei Seminaren mit etwa 100 Stunden vertieft. Da es sich bei diesem Fernlehrgang um eine Weiterbildung handelt, ist eine gewisse Vorerfahrung nötig. Für die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme sollte mindestens ein Hauptschulabschluss und bereits Berufspraxis im gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich vorliegen. Wer sich im Anschluss durch die IHK prüfen lassen möchte, um den Titel Geprüfter Technischer Betriebswirt zu bekommen, muss weitere Auflagen erfüllen. Dazu zählen eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung, eine erfolgreich abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker, eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder eine erfolgreich abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur und zwei Jahre Berufspraxis. Eine weitere Qualifikation kann gegeben sein, wenn der Teilnehmer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen kann.