Das Angebot an Fernlehrgängen ist gewaltig und die Wahl kann entsprechend schwer fallen. Auch was die Qualität angeht, kann es Unterschiede geben. Wenigstens können sich Interessierte auf geprüfte Fernkurse verlassen.
In Deutschland bedarf Vieles Genehmigung und Zulassung. Das betrifft auch alle Fernkurse. Für Fernlehrganginteressierte ist dies positiv. Denn (angehende) Fernlernende können dadurch transparente Angebote vergleichen, sich auf einen didaktisch geprüften Fernlehrgang verlassen und schließlich Verträge bei Fernlehrgangsanbietern unterschreiben, die einheitlichen Standards entsprechen.
In Deutschland unterliegen seit dem im Jahre 1977 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutze der Teilnehmer von Fernunterricht alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht. Das heißt, bevor ein Fernlehrgang den Betrieb aufnehmen darf, wird dieser von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft. Im Zentrum der Prüfung steht dabei, ob das angegebene Lernziel mittels des Fernlehrgangs erreicht werden kann. Dafür werden die Lehrmaterialien, der Ablauf und generell die Didaktik des Fernlehrganges geprüft. Das gilt allerdings nicht für Kurse, die als reine Hobby- oder Freizeitkurse zu verstehen sind. Auch nicht für solche, die als reine Ergänzungskurse angeboten werden und nicht als selbstständiger Fernlehrgang angeboten werden. Diese müssen der Prüfstelle jedoch angezeigt werden. Eine Prüfung dieser Hobby-Kurse und ergänzenden Fernlehrgänge auf geeignete Didaktik erfolgt aber nicht.
Für alle Fernlehrgänge, die beim ZFU gelistet sind, gelten jedoch Vertragsbedingungen, die von allen Instituten und Anbietern eingehalten werden müssen. Die von der ZFU genehmigten Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, die im Informationsmaterial der Anbieter einzusehen ist. Alle drei Jahre werden die zugelassenen Fernlehrgänge überprüft. Zudem kann die ZFU Fernlehrgänge eine vorläufige Zulassung ausstellen.Fernlehrgänge mit ZFU-Prüfsiegel: das steckt drinDie Prüfung und Zulassung über die ZFU bescheinigt den Fernlehrgängen, dass der Lehrgang geeignet ist, um das angegebene Lernziel zu erreichen. Die Fernlerninteressierten können davon ausgehen, dass in den zugelassenen Fernlehrgängen eine Betreuung oder Lernkontrolle erfolgt, dass der Lehrgang didaktisch und inhaltlich geeignet ist und dass auf einen Bezug zur Praxis geachtet wird. Für Fernlehrgänge der beruflichen Bildung, wird mit der Zulassung die Abstimmung mit den Zielen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder den Vorgaben der Kultusministerien gewährleistet.
Durch die Genehmigung der ZFU ist auch sichergestellt, dass die Anbieter Fernlehrgangsinteressierten ausreichende Informationen über die Fernlehrgänge zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch klare Angaben über den Ablauf des Lehrganges, die Kosten, Dauer und vertragliche Angaben. Durch diese Verpflichtung zur Transparenz, können Fernlehrgangsinteressierte die Angebote verschiedener Anbieter besser vergleichen. Fernlehrgänge, die von der ZFU zugelassen sind, müssen sich an einige Bedingungen halten, was die Fernlehrgangsverträge betrifft. Dazu gehört auch, dass die Fernlehrgangsteilnehmer die Möglichkeit haben, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Widerrufsfrist muss der Vertrag nach einem halben Jahr zu kündigen sein. Danach je alle drei Monate. Die zu entrichtenden Fernlehrgangsgebühren dürfen in Raten von maximal drei Monaten erhoben werden.