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Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Fernkurs

Im Fernlehrgang ist besonderes Lernen gefordert und einige Bedingungen zu beachten. Das betrifft sowohl Persönlichkeit, Lerntyp und als auch Vorbildung des Fernlernenden. Aber auch an die Lernausstattung gibt es Voraussetzungen.

Ein Fernlehrgang bietet im Vergleich zu Weiterbildungsformen im Präsenzunterricht große Vorteile, was zeitliche als auch örtliche Flexibilität angeht. Doch diese Flexibilität fordert von den Fernlernenden ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Lernmanagement und auch Eigenmotivation. Darum ist eine Weiterbildung im Fernkurs nicht für alle Weiterbildungswilligen geeignet. Als erste Voraussetzung gilt also die Eignung für diese besondere Art des Lernens. Fernlernende müssen sich Raum, Zeit und Ruhe für ihren Fernlehrgang schaffen können - oft neben Beruf und Familie. Dabei lernen Fernlernende meist allein und müssen ihre "Schulstunden" selbst organisieren.

Organisatorische Voraussetzungen für einen Fernkurs

Neben diesen die Persönlichkeit des Lernenden betreffenden Voraussetzungen sollten auch die technischen Erfordernisse überprüft werden. Immer häufiger ist die Kommunikation über das Internet wesentlicher Bestandteil eines Fernlehrganges. Über das Internet wird nicht nur der Kontakt zu Dozenten und Mitlernenden ermöglicht, sondern häufig auch die Lehrinhalte organisiert oder ergänzt.Je nach Fernlehrgang kann noch eine besondere Ausstattung notwendig sein. Das können beispielsweise technische Geräte sein. In der Fernlehrgangsbeschreibung ist angegeben, was für Arbeitsmaterialien und technische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme gebraucht werden.

Vorkenntnisse oder Vorbildung als Voraussetzung

Erste Auskunft über vorausgesetzte Vorbildung zur Teilnahme an einem Fernkurs liefern die Beschreibungen der Anbieter. Hier finden sich Hinweise über benötigte Vorkenntnisse und Zugangsvoraussetzungen. Das können Schul- oder Berufsabschlüsse, fachbezogene Vorkenntnisse oder Berufserfahrung sein. Damit wird Fernbildungswilligen ein Anhaltspunkt für das Anforderungsniveau des Fernstudiums gegeben.

Zugangsvoraussetzungen

Im Falle von Zugangsvoraussetzungen handelt es sich um vorgeschriebene Bedingungen an die Vorbildung, um zu dem Fernkurs oder meist der anschließenden Prüfung zugelassen zu werden. In der Regel gibt es für offizielle Abschlussprüfungen derartige Zulassungsbedingungen. Das heißt, nur wer die geforderte Vorbildung mitbringt, wird nach dem Fernlehrgang auch zu der entsprechenden Prüfung zugelassen. Denn diese Prüfungen werden als Externenprüfungen von den zuständigen Prüfungsinstitutionen veranstaltet und nicht vom Fernlehrinstitut direkt. Der Fernkurs bereitet lediglich auf diese Prüfung vor. Die Voraussetzungen, um zu einer solchen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Prüfung zugelassen zu werden, legen die Prüfungsinstitutionen fest. Im Falle von Schulabschlüssen sind das die Kultusministerien, für öffentlich-rechtliche Berufsausbildungen die Industrie- und Handelskammern. Auch andere Institutionen und Fachschulen können je nach Ausbildung zuständig sein. Derartige Zulassungsbedingungen müssen nicht immer ein Schulabschluss oder eine Berufsausbildung sein. So gibt es beispielsweise speziell für Berufstätige, die ohne je eine Ausbildung in ihrem Beruf gemacht zu haben, schon lange in diesem arbeiten, die Möglichkeit, diesen Abschluss über einen Fernkurs nachzuholen. Im Fernlehrgang wird dann das theoretische Wissen vermittelt. Für die abschließende Externenprüfung muss dann noch ein Nachweis über die Berufspraxis erbracht werden.

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